ADSp 2017 §29 Auftraggeberhaftung

29.1 Die Haftung des Auftraggebers aus §§ 414, 455, 468 und 488 HGB ist begrenzt auf 200.000 Euro je Schadenereignis.

29.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Personenschäden, also Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

Herausgeber der ADSp: Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV), Weberstraße 77, 53113 Bonn | Büro Berlin: Platz vor dem Neuen Tor 5, 10115 Berlin | www.dslv.org

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